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Platzordnung

Jeder muss sich daran halten!
1
Eigentum, Verwendung

Der Modellflugplatz ist gepachtet und dient den Mitgliedern des Modellflieger-Clubs St. Egyden ausschließlich zur Ausübung ihres Sportes. Eine andersartige Verwendung bedarf einer Genehmigung seitens des Vereinsvorstandes.

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Rechte und Pflichten

Nur Mitglieder, die den Pflichten gegenüber dem MFC St. Egyden nachkommen und ÖAeC Mitglied sind, haben das Recht das Fluggelände samt Vorbereitungsplatz jederzeit unentgeltlich zu benützen. Er hat jedoch die Pflicht, sich jederzeit sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauest zu beachten.

3
Haftpflicht

Jeder Modellflieger ist durch die Mitgliedschaft beim MFC St. Egyden und dem ÖAeC haftpflichtversichert. Nicht ÖAeC – Mitglieder müssen eine entsprechende Modell-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Der Modellflieger haftet bei Schäden gegenüber Dritten selbst. Die gültige Mitgliedschaft kann von jedem Vereinsmitglied durch Vorlage des Vereinsausweises überprüft werden.

4
Verhinderung von Unfällen

Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Flugpiste sowie die Einflugschneisen (Anfang und Ende der Piste) während des Flugbetriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben müssen. Wenn Zuschauer den Anweisungen der Modellflieger nicht Folge leisten, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Die Zuschauer sind grundsätzlich zu bitten, dass sie sich südlich der Straße aufhalten.

5
Zustand des Flugmaterials

Um die höchstmögliche Sicherheit für die Zuseher, Anrainer und Piloten zu erreichen, muss jedes Fluggerät der Mindestanforderung an integriertem Sicherheitsstandard und erforderlichem Wartungszustand entsprechen. Jeder Pilot ist selbst dafür verantwortlich, dass ausschließlich mit sicherem, überprüftem und gewartetem Flugmaterial geflogen wird. Bestehende Sicherheitsmängel haben das Flugverbot zur Folge.

6
Flugbetrieb
  • Um den Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, ist bei Motorflugzeugen auf eine größtmögliche Schalldämpfung (neuester Stand der Technik) zu achten. Bei zu lärmstarken Motoren ist es dem Vorstand erlaubt, den Betrieb dieser Modelle unverzüglich einzustellen. Im Zweifelsfall darf ein Grenzwert von 82 dBA (nach normierter Messmethode ermittelt) auf keinen Fall überschritten werden.
  • Für die Flugerlaubnis von Impeller Modellen am Gelände des MFC-St. Egyden ist ein Vorfliegen erforderlich, bei dem min. 1 Vorstandsmitglied anwesend sein muss, um die subjektive Lautstärke zu bewerten. Eine Größenbeschränkung gibt es nicht mehr.
  • Das Betreiben und Fliegen von Flugmodellen mit Turbinenantrieb und zulassungspflichtigen Modellen von über 25 kg ist am Gelände des MFC-St. Egyden verboten.
7
Feststellung der Frequenzen

Der Pilot darf den Sender ausnahmslos nur dann in Betrieb nehmen, wenn er zuvor seine Senderfrequenz überprüft hat. Piloten mit gleichen Frequenzen haben sich vorher abzusprechen. Es dürfen nur die in Österreich erlaubten Senderfrequenzen verwendet werden (35 MHz-Band Kanal 61 –80, 260, 281, 282 und 40 MHz-Band Kanal 50 – 53) sowie 2,4 GHz-Anlagen. Für Schäden jeglicher Art, die aus dem Betrieb einer Senderanlage ohne vorherige Frequenzfeststellung resultieren, ist der Verursacher uneingeschränkt schadensersatzpflichtig.

8
Vorrang beim Fliegen

Beim Fliegen gibt es für keinen Piloten einen Vorrang. Eine gewisse Reihenfolge muss jedoch eingehalten werden. Hier wird an die sportliche und kameradschaftliche Haltung appelliert. Vor größeren Meisterschaften kann der Platz zeitweise für Wettbewerbsflieger reserviert werden.

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Flugzeitbeschränkung

Allgemeine Flugzeitbeschränkung von 07:00 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20:00 Uhr.
Aus lärmtechnischen Gründen ist die Flugzeit für Motormodelle (Methanol- bzw. Benzinmotoren)  wie folgt festgesetzt: Täglich von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis eine Stunde vor Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 20 Uhr. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten

10
Pistenordnung

Auf der Piste dürfen sich beim Start nur der Pilot und sein Helfer aufhalten. Der Start- und Landebereich ist nach erfolgten Starts bzw. Landungen raschest zu räumen (betrifft Piloten, Helfer und Fluggeräte). Das Betreten des Flugfeldes und die Inbetriebnahme des Modells darf ausschließlich nach erfolgter Landung des zuvor gestarteten Modells erfolgen.

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Einhaltung des Flugraumes

Das Überfliegen verbauten Gebietes, der Fußballplätze des ASKÖ St. Egyden, der parallel zur Piste führenden Straße, des Parkplatzes sowie von Personen ist grundsätzlich verboten. Die maximal zulässige Flughöhe beträgt 120 m über Grund und ist einzuhalten!

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Flugbetrieb für Hubschrauber

Hubschrauber starten, landen und schweben aus Sicherheitsgründen nur am westlichen Teil des Flugplatzes. 3 D Flugmanöver dürfen ausschließlich in der westlichen Hälfte des Flugplatzes geflogen werden – links des rot-markierten Pflockes.

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Angrenzende Grundstücke

Diese dürfen nur im äußersten Fall (z.B.: Außenlandung) betreten werden. Hierbei ist der kürzeste Weg einzuschlagen.

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Reinlichkeit

Auf dem Modellflugplatz und ringsherum ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Dies gilt besonders für das Parkgelände der VERBUND Hydro Power AG. Jeder Benützer des Platzes ist dafür verantwortlich, dass nach Beendigung des Fliegens das Areal in sauberem Zustand verlassen wird.

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Nichtmitglieder

Nichtmitglieder dürfen als Gastflieger erst nach vorheriger Anmeldung bei einem MFC St. Egyden – Vorstandsmitglied incl. kooptierter Mitglieder, nach Kenntnisnahme der Platzordnung, nach Vorlage einer Modell-Haftpflichtversicherung und nach Bezahlung von € 5,- pro Tag, € 15,- für eine Woche und € 10,- für jede weitere Woche und Unterfertigung der schriftlichen Bestätigung den Flugbetrieb aufnehmen. Bei Nichtbefolgung ist mit einer Besitzstörungsklage zu rechnen.

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Befolgung und Anweisung

Jeder Modellflieger, der die Platzordnung missachtet und sich unsportlich benimmt, wird zur Verantwortung gezogen. Jedes MFC St. Egyden Mitglied hat die Pflicht, Piloten welche die Platzordnung nicht einhalten zurecht zu weisen. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstöße werden gemäß „Strafmaßnahmen“ rigoros geahndet.

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Strafmaßnahmen

Bei Nichtbeachtung der Platzordnung sind folgende Strafmaßnahmen vorgesehen:

a) Verwarnung
b) Verbot der Benützung eines bestimmten Fluggerätes
c) Verbot der Benützung des Fluggeländes für einen bestimmten Zeitraum
d) Antrag auf Ausschluss aus dem MFC St. Egyden

Über die Anwendung der Punkte c) und d) entscheidet der Vereinsvorstand. Ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ausschlussverfahrens ist es dem Mitglied untersagt, den Modellflugplatz zu nutzen.

Glück ab – gut Land!

Der Vorstand

Beschluss des Vorstandes vom 05.04.2021